Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz
Gesunde Mitarbeitende sind das Herzstück eines erfolgreichen Unternehmens – und gemeinsam können wir Großes für Ihre Gesundheit bewirken!
Ich bitte Ihnen eine zuverlässige und auf Ihr Betrieb maßgeschneiderte sicherheitstechnische Betreuung gem. ArbSchG, ASiG und DGUV V2.
Als Ihr verlässlicher Partner habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, innovative und praxisnahe Lösungen im Arbeitsschutz anzubieten. Ich unterstütze Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, Risiken zu minimieren und Mitarbeiter zu schützen.
Jedes Unternehmen mit Beschäftigten muss oberstes Ziel haben, das Leben und die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu schützen. Die Mindestanforderungen liefert der Staat seit 1996 in Form des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).
Diese Leistungen können Sie von mir erwarten:
• Regelmäßige gemeinsame Begehungen der Betriebsstätte
• Erstellung sowie Pflege Ihrer Gefährdungsbeurteilungen
• Vorbereitung der Unterweisungsanlagen und ggf. Durchführung der Erst- und Wiederholungsunterweisungen
• Durchführung von orientierenden Messungen zur Beleuchtung, zum Lärm und zum Klima an den Arbeitsplätzen
• Erstellung technischer Dokumentationen z.B. Checklisten, Unfallstatistiken, Betriebsanweisungen, Gefahrstoffverzeichnis etc.
• Unterstützung bei der Auditvorbereitung
• Teilnahme an relevanten Besprechungen, wie Arbeitsschutzausschuss-Sitzung (ASA)
• Erstellung des jährlichen Berichts
Sie möchten Ihren Betrieb auf die Umsetzung der gesetzlichen Pflichten prüfen lassen. Dann vereinbaren Sie doch einen Termin für eine unverbindliche und kostenfreie Erstberatung!
Nach einer ausführlichen Erstberatung vereinbaren wir gemeinsam Ziele unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und verankern diese vertraglich. Dabei klären wir auch, in welchem Umfang Sie die sicherheitstechnische Betreuung in Anspruch nehmen möchten.
Welche Betreuungsarten gibt es?
Seit 1. Januar 2026 gilt eine neue Fassung der DGUV Vorschrift 2 zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung.
Demnach können Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten durch das Kompetenzzentrum der jeweiligen Berufsgenossenschaft betreut werden. Hierzu ist Teilnahme an einem Motivationsseminar unerlässlich.
Betriebe mit zwischen 20 und 50 Beschäftigte, können sich für die alternative Betreuung im Unternehmermodell entscheiden. Voraussetzung dafür ist, dass die Unternehmerin bzw. der Unternehmer sich dafür qualifiziert und fortgebildet hat.
Bei besonderen Anlässen sind Unternehmer trotzdem dazu verpflichtet, sich in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine Betriebsärztin bzw. einen Betriebsarzt betreuen zu lassen.
Betriebe ab mehr als 50 Beschäftigten sind weiterhin verpflichtet die sogenannte Regelbetreuung sicherstellen. Die Regelbetreuung besteht aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung. Die Einsatzzeiten und der Betreuungsumfang richten sich nach der Betriebsgröße, der Gefährdungssituation im Betrieb und der Betreuungsgruppe.
Die Grundbetreuung muss durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und die Betriebsärztin bzw. den Betriebsarzt erfolgen.
Den Umfang der betriebsspezifischen Betreuung muss unternehmensspezifisch ermittelt und regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen werden.