Evakuierung- und Notfallmanagement

Unterschiedliche Ereignisse wie Brände, der Austritt von Gefahrstoffen oder Amoktaten können eine Alarmierung mit anschließender Evakuierung eines Betriebs auslösen.

Dabei bezeichnet man als Evakuierung das organisierte Verlassen eines Gebäudes oder Gebiets durch Menschen, um sie aus einem akut gefährdeten Bereich in einen sicheren Bereich zu bringen, in dem sie untergebracht, verpflegt und betreut werden.

Grundlegende Begriffe und Abgrenzung

Räumung: rasches, oft kurzfristiges Verlassen eines Gebäudes oder Gefahrenbereichs über die Flucht‑ und Rettungswege durch die betroffenen Personen selbst.

Evakuierung: geplante, umfassendere Maßnahme, häufig mit organisierter Führung, Sammlung, Betreuung und ggf. Weitertransport an einen sicheren Ort.

In der Praxis werden die Begriffe teilweise synonym verwendet; fachlich beschreibt „Evakuierung“ aber eher das gesamte, organisierte Verfahren von der Alarmierung bis zur Rückführung.

Eine Evakuierung erfolgt durch eine Alarmierung. Sie dient dazu, die anwesenden Personen zu warnen und Hilfe, beispielsweise Sicherheitspersonal oder die Feuerwehr, herbeizurufen. Die Alarmierung kann mündlich, akustisch oder optisch erfolgen.

Damit eine Evakuierung möglichst optimal ablaufen kann, ist ein Evakuierungskonzept notwendig. Dieses ist für Gebäude mit komplexer Nutzung, wie beispielsweise Kinos, Fitnessstudios, Hostels oder gemischte Zentren, erforderlich.

Die Notwendigkeit eines Evakuierungskonzepts ergibt sich aus mehreren Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften, wie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) oder der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), und wird oft von der Bauaufsicht, dem Brandschutzgutachter oder im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gefordert.

Inhalte eines Evakuierungskonzepts

Nach VDI 4062 Blatt 1 und gängiger Praxis umfasst ein vollständiges Evakuierungskonzept insbesondere:

  1. Grundlagen und Objektbeschreibung
  2. Gefahrenanalyse und Auslöser
  3. Evakuierungsstrategie
  4. Organisation und Aufgabenverteilung
  5. Alarmierung und Kommunikation
  6. Flucht‑ und Rettungswege
  7. Sammelstellen und Erfassung
  8. Besondere Personengruppen und Maßnahmen
  9. Ablaufbeschreibung im Alarmfall
  10. Schulung, Übungen und Fortschreibung

Des Weiteren kann die DGUV-Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung” herangezogen werden.

Wer ist verantwortlich für die Erstellung?

Verantwortlich ist der Arbeitgeber/Betreiber (bzw. Gebäudeeigentümer oder Betreiber). Er muss sicherstellen, dass ein Evakuierungskonzept vorhanden ist.

Die Erstellung wird typischerweise von Brandschutzbeauftragten, Sicherheitsfachkräften oder Fachplanern für Brandschutz übernommen.

Wir beraten Sie im Krisen- und Notfallmanagement, erstellen Notfall-, Alarm- und Evakuierungskonzepte, führen Risikoanalysen durch und unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf außergewöhnliche Ereignisse und betriebliche Störungen.

Lassen Sie uns gemeinsam ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Konzept entwickeln.

„In der Krise zeigt sich nicht, wer Recht hat,
sondern wer vorbereitet ist.“