Brandschutzpläne

Ihr Partner für Prüfung, Erstellung und Verwaltung Ihrer Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Feuerwehrlaufkarten sowie Brandschutzordnungen.

Sicherheit beginnt mit klaren Strukturen. Wir erstellen professionelle Brandschutzpläne, die im Notfall Leben retten und den Einsatzkräften eine schnelle Orientierung ermöglichen.

Fluchtpläne

Die gestalterischen Vorgaben für einen Flucht- und Rettungsplan sind in Deutschland streng genormt. So sind beispielsweise Aufbau, Bestandteile und Größenverhältnisse explizit in der DIN ISO 23601 definiert. Die neue ISO 23601 für die Sicherheitskennzeichnung von Flucht- und Rettungsplänen gilt seit November 2021.

Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Flucht- und Rettungspläne immer aktuell, gut lesbar und korrekt sein.

Wer benötigt einen Flucht- und Rettungsplan?
Flucht- und Rettungspläne sind ein wichtiges Instrument, um im Gefahrenfall Leben zu retten – sei es durch Selbstrettung, Bergung, Alarmierung oder schnelle Unfallersthilfe.

  • Arbeitgeber / Betreiber von Arbeitsstätten, wenn die räumlichen oder betrieblichen Bedingungen einen Plan erforderlich machen
  • Öffentliche Gebäude und Sonderbauten

Die Entscheidung, ob ein Plan erforderlich ist, wird typischerweise im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber getroffen – oder wenn es das Brandschutzkonzept erfordert.

Was müssen die Flucht- und Rettungspläne enthalten?

Neben einer Überschrift wie „Flucht- und Rettungsplan“ wird ein farbiger Grundriss des Objekts oder des betreffenden Gebäudeteils gefordert. Dieser Grundriss muss bestimmte Vorgaben der DIN-Vorschrift bezüglich Farbe, Maßstab und Mindestwanddicke erfüllen. Neben den Rettungswegen und der Positionsangabe des Betrachters („Standort Nadel“) werden entsprechend der Gegebenheiten vor Ort unter anderem Piktogramme zu Erste-Hilfe- sowie Feuerbekämpfungsausstattung, Sammelstellen und Alarmierungseinrichtungen (zum Beispiel Notfalltelefone, Hausalarm, Brandmelder etc.) eingezeichnet. Die Art, Farbe und Mindestgröße der Symbole sind ebenfalls genormt.

Feuerwehrpläne

Ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 mit all seinen beschreibenden und grafischen Bestandteilen ist im Ernstfall ein wichtiges Instrument bei der Brandbekämpfung. Er liefert insbesondere Feuerwehr und Einsatzleitung die notwendigen Informationen über die Gegebenheiten vor Ort und unterstützt die Einsatzkräfte bei der Orientierung. Für die Beurteilung der Lage sowie einsatztaktische Entscheidungen ist der Feuerwehrplan nach DIN 14095 (Stand 07/2025) wesentliche Grundlage.

Wer benötigt einen Feuerwehrplan?

Ob ein Feuerwehrplan benötigt wird, hängt von mehreren Vorschriften sowie der konkreten Nutzung des Gebäudes ab. In der Regel sind sie dann erforderlich, wenn behördliche Anforderungen bestehen oder der Einsatz der Feuerwehr vorbereitet werden muss.

Typische Fälle sind:

Sonderbauten und komplexe Gebäude

  • Industrie- und Gewerbeanlagen
  • Lagerhallen mit großen Flächen
  • Komplexe Bürogebäude oder Verwaltungsgebäude
  • Gebäude mit besonderem Gefährdungspotenzial (z. B. Gefahrstoffe)

Gebäude mit hohem Personenaufkommen

  • Versammlungsstätten und Veranstaltungsorte
  • Einkaufszentren und große Verkaufsflächen
  • Hotels und Beherbergungsstätten
  • Krankenhäuser, Pflegeheime, Kindergärten, Schulen

Gebaute Anlagen mit besonderen technischen Systemen

  • Gebäude mit Brandmeldeanlagen oder automatischen Löschanlagen

Was muss ein Feuerwehrplan enthalten?

  1. Allgemeine Objektinformationen
    Angaben zum Objekt wie Name, Adresse, Art der Nutzung und besondere Gefährdungen.
  2. Übersichtsplan
    Grafische Darstellung des Gebäudes und seiner Umgebung mit Zufahrten, Zugängen, Hydranten, Lagerplätzen gefährlicher Stoffe und Rettungswegen.
  3. Geschossplan / Geschosspläne
    Grundrisse aller relevanten Ebenen, die besonders Feuerwehr-relevante Details zeigen (z. B. Treppen, Aufzüge, Brandschutztüren).
  4. Sonderpläne (optional)
    Zusätzliche Detailpläne z. B. Umgebungsplan, Dachplan oder Abwasserplan, wenn erforderlich.
  5. Textliche Erläuterungen (optional)

Ergänzende Informationen, z. B. Hinweise auf Gefahrstoffe oder besondere Risiken

Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung dient dazu, Brände zu verhindern, Menschen zu schützen und im Ernstfall richtiges Verhalten sicherzustellen. Die Brandschutzordnung (BSO) enthält Regelungen für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden.

Die DIN 14096 enthält Anforderungen zur Erstellung und zum Aushängen der Brandschutzordnung (Teil A, B und C).

Grundsätzlich besteht eine Brandschutzordnung aus den Teilen A, B und C, die sich jeweils an verschiedene Personengruppen im Objekt richtet:

Teil A der Brandschutzordnung (Aushang „Verhalten im Brandfall“) richtet sich an alle im Gebäude oder Betrieb anwesenden Personen. Der Umfang dieses Teils entspricht einer DIN A4-Seite. Er ist öffentlich auszuhängen, sodass er für jede Person sichtbar ist.

Teil B der Brandschutzordnung richtet sich vor allem an die Mitarbeiter in dem entsprechenden Gebäude oder Betrieb und enthält u.a. Angaben zur Verhinderung von Brand- oder Rauchausbreitungen sowie zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen. Dieser Teil ist allen Mitarbeitern mittels Unterweisung näherzubringen.

Teil C der Brandschutzordnung richtet sich an Personen, die neben ihren allgemeinen Aufgaben und Pflichten mit besonderen Aufgaben im Brandschutz betraut sind (z.B. Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer).

Wann ist eine Brandschutzordnung erforderlich?

Die Brandschutzordnung ist durch länderspezifische Rechtsvorschriften gefordert. Sie ist in den Mustervorschriften und Mustererlassen der Bauministerkonferenz (www.is-argebau.de) zu finden. Da diese jedoch nicht in jedem Bundesland umgesetzt sind, ist eine zusätzliche Recherche in den jeweiligen Landesbauvorschriften erforderlich.

Zudem sind besondere Auflagen aus dem Baugenehmigungsverfahren zu beachten. Eine bauaufsichtlich geforderte Brandschutzordnung sollte mit Wirksamwerden der Bau- und Betriebsgenehmigung aufgestellt und von der Betriebsleitung in Kraft gesetzt werden.

„Brandschutz rettet Leben, bevor Hilfe eintrifft.“